Ceterum tota inuidia tribuniciae potestatis uersa in auctorem est, nec in eum consules acrius quam ipsius collegae coorti sunt, auxilioque eorum dilectum consules habent.
von bela.h am 13.11.2020
Überdies wurde die ganze Unbeliebtheit der tribunizischen Macht gegen ihren Urheber gewendet, und gegen ihn erhoben sich die Konsuln nicht heftiger als seine eigenen Kollegen, und mit deren Hilfe halten die Konsuln eine Aushebung.
von marla.j am 02.06.2019
Schließlich fiel die ganze Schuld für die Handlungen des Tribuns auf dessen Urheber, und nicht nur wandten sich die Konsuln gegen ihn, sondern seine eigenen Amtskollegen griffen ihn noch heftiger an, und mit deren Unterstützung konnten die Konsuln ihre Aushebung durchführen.