Cetera quoque omnia publica priuataque sacra pontificis scitis subiecit, ut esset quo consultum plebes veniret, ne quid divini iuris neglegendo patrios ritus peregrinosque adsciscendo turbaretur; nec caelestes modo caerimonias, sed iusta quoque funebria placandosque manes ut idem pontifex edoceret, quaeque prodigia fulminibus a iove quo visu missa susciperentur atque curarentur.
von caspar.n am 28.07.2015
Er unterstellte alle anderen religiösen Angelegenheiten, sowohl öffentliche als auch private, der Autorität des Pontifex. Dies sollte dem einfachen Volk eine Anlaufstelle für Rat bieten und Verwirrung im religiösen Recht verhindern, sei es durch Vernachlässigung traditioneller Zeremonien oder die Übernahme fremder Bräuche. Der Pontifex sollte Anweisungen geben, nicht nur über himmlische Rituale, sondern auch über angemessene Beerdigungszeremonien und wie man die Geister der Toten besänftigt. Er würde sogar erklären, welche Vorzeichen, die Jupiter durch Blitze sendet, anerkannt und behandelt werden sollten, und wie man sie zu deuten hat.
von Leonie am 14.07.2016
Er unterstellte alle öffentlichen und privaten sakralen Angelegenheiten den Verfügungen des Pontifex, damit es einen Ort gäbe, an den das gemeine Volk zur Beratung kommen könne, damit nicht irgendetwas des göttlichen Rechts durch Vernachlässigung der Ahnenriten und Annahme fremder Bräuche gestört werde; und damit derselbe Pontifex nicht nur die himmlischen Zeremonien, sondern auch Trauerrituale und die Besänftigung der Manen lehre, und welche Vorzeichen, durch Blitzschläge von Iuppiter gesandt, nach welcher Erscheinung angenommen und beachtet werden sollten.