Exsules lacedaemoniorum, quo ex numero hi quoque duo fuerunt, et tunc nobiscum erant, et quod domicilio sibi delegerant maritima oppida, se petitos credentes, in eos, quorum opera patria extorres ne in tuto quidem exsilio posse consenescere se indignabantur, impetum fecerunt.
von thomas.u am 20.06.2018
Die Verbannten der Lakedämonier, zu deren Zahl auch diese zwei gehörten, die damals mit uns waren, und die sich Küstenstädte als Wohnort gewählt hatten, glaubten sich verfolgt und griffen jene an, über deren Handlungen sie empört waren, dass sie, aus ihrer Heimat vertrieben, nicht einmal im sicheren Exil alt werden konnten.
von rosa.s am 03.03.2024
Die spartanischen Verbannten, zu deren Kreis auch diese zwei Männer gehörten, die damals mit uns waren und sich in Küstenstädten niedergelassen hatten, glaubten, sie würden verfolgt. Wütend darüber, dass die Handlungen ihrer Feinde es ihnen nicht einmal erlaubten, im Exil friedlich alt zu werden, nachdem sie aus ihrer Heimat vertrieben worden waren, starteten sie einen Angriff gegen diese.