Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Titus Livius  ›  Ab Urbe Condita (XXXIX)  ›  440

Hoc ego crimen non modo a uobis, romani, sed ne apud uos quidem nobis obiciendum fuisse arbitror.

‹ Vorherige Textstelle  oder  Nächste Textstelle ›

Übersetzungen auf Latein.me

von konrat901 am 21.06.2013
Ich glaube, dass ihr Römer diese Anschuldigung uns gegenüber weder direkt noch öffentlich hätten erheben sollen.

von christopher955 am 09.03.2024
Ich denke, dieses Verbrechen hätte nicht nur nicht uns vorgeworfen werden sollen, sondern nicht einmal in Ihrer Gegenwart.

Analyse der Wortformen

a
a: von, durch, Ah!
A: Aulus (Pränomen)
apud
apud: bei, in der Nähe von, nahe bei
arbitror
arbitrare: beobachten, annehmen, meinen, glauben, halten für, entscheiden
crimen
crimen: Anklage, Beschuldigung, Anklagepunkt, Verbrechen, Vorwurf
ego
ego: ich
fuisse
esse: sein, sich befinden, existieren, da sein, vorhanden sein
Hoc
hic: hier, dieser, diese, dieses
modo
modo: gerade, nur, eben, soeben, eben erst, bald, in kurzer Zeit
modus: Art (und Weise)
ne
ne: damit nicht, dass nicht
nere: spinnen
nobis
nobis: uns
non
non: nicht, nein, keineswegs
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
obiciendum
obicere: vorwerfen, entgegenstellen, entgegenwerfen, erwidern, vorhalten
quidem
quidem: freilich, wenigstens, zwar, gewiss, jedenfalls, jedoch, sicherlich
romani
romanus: Römer, römisch
sed
sed: sondern, aber
uobis
vobis: euch
uos
vos: ihr, euch

Ähnliche Textstellen

Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum