Hoc ego crimen non modo a uobis, romani, sed ne apud uos quidem nobis obiciendum fuisse arbitror.
von konrat901 am 21.06.2013
Ich glaube, dass ihr Römer diese Anschuldigung uns gegenüber weder direkt noch öffentlich hätten erheben sollen.
von christopher955 am 09.03.2024
Ich denke, dieses Verbrechen hätte nicht nur nicht uns vorgeworfen werden sollen, sondern nicht einmal in Ihrer Gegenwart.