Eadem solitudo, quia romae non respondebant nec inueniebantur, quorum nomina delata erant, coegit consules circa fora proficisci ibique quaerere et iudicia exercere.
von eric845 am 21.06.2024
Dieselbe Verlassenheit, weil in Rom diejenigen, deren Namen denunziert worden waren, nicht antworteten und nicht gefunden wurden, zwang die Konsuln, sich um die Foren zu bewegen und dort Nachforschungen anzustellen und Gerichtsverfahren durchzuführen.
von alisa.858 am 27.03.2022
Aufgrund der anhaltenden Abwesenheit der Angeklagten, die nicht in Rom zu ihren Verhandlungen erschienen waren, sahen sich die Konsuln gezwungen, zu verschiedenen öffentlichen Plätzen zu reisen, um sie dort zu suchen und Gerichtsverhandlungen abzuhalten.