Et mater dedita uiro erat, et uitricus, quia tutelam ita gesserat, ut rationem reddere non posset, aut tolli pupillum aut obnoxium sibi uinculo aliquo fieri cupiebat.
von stella.g am 21.08.2018
Und die Mutter war ihrem Mann ergeben, und der Stiefvater, weil er die Vormundschaft so geführt hatte, dass er keine Rechenschaft ablegen konnte, wünschte entweder, dass der Mündel entfernt werde oder dass er durch irgendeine Bindung an ihn gebunden werde.
von henry845 am 14.02.2017
Die Mutter war ihrem Ehemann ergeben, und der Stiefvater, der seine Vormundschaft derart schlecht geführt hatte, dass er keine ordnungsgemäßen Rechenschaftsberichte vorlegen konnte, wollte den Mündel entweder loswerden oder ihn durch eine rechtliche Bindung an sich fesseln.