Nam quae sibi crimina obiciantur de insidiis legatorum et maritimis portubus frequentatis aut desertis, alterum ridiculum esse, se reddere rationem, quos portus mercatores aut nautici petant, alterum mores respuere suos.
von charlotte.865 am 10.06.2016
Was die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bezüglich der Anschläge auf Gesandte und der frequentierten oder gemiedenen Seehäfen betrifft, so sei das eine lächerlich, Rechenschaft darüber abzulegen, welche Häfen Kaufleute oder Seeleute aufsuchen, und das andere, seine eigenen Sitten zu verwerfen.
von janis875 am 02.01.2019
Was die gegen ihn erhobenen Vorwürfe betrifft, nämlich das Anstiften gegen Gesandte und das Überfüllen oder Verlassen von Seehäfen, so war eine Anschuldigung absurd - dass er erklären solle, welche Häfen Händler und Seeleute aufsuchen - während die andere seinen eigenen Prinzipien widersprach.