Tribuni rem inertia flaminum oblitteratam ipsis, non sacerdotio damno fuisse cum aequum censuissent, ne ipso quidem contra tendente praetore, magno adsensu patrum plebisque flaminem in senatum introduxerunt, omnibus ita existimantibus magis sanctitate uitae quam sacerdotii iure eam rem flaminem obtinuisse.
von muhammed.d am 10.10.2013
Die Volkstribunen, nachdem sie geurteilt hatten, dass die Angelegenheit durch die Untätigkeit der Flamines für sie selbst, nicht für das Priestertum, ein Verlust gewesen sei, ohne dsas selbst der Prätor Widerstand leistete, mit großer Zustimmung der Väter und des Volkes, führten den Flamen in den Senat, wobei alle der Meinung waren, dass der Flamen diese Sache mehr durch die Heiligkeit seines Lebens als durch das Recht des Priestertums erlangt habe.
von domenic.934 am 16.09.2020
Die Tribunen brachten den Priester mit starker Unterstützung sowohl der Senatoren als auch des gemeinen Volkes in den Senat, und nicht einmal der Prätor legte Widerspruch ein. Sie hatten beschlossen, dass die eigene Nachlässigkeit der Priester, dieses Privileg verfallen zu lassen, sie persönlich mehr geschadet hatte als dem Priestertum selbst. Alle glaubten, dass der Priester dieses Recht mehr durch sein vorbildliches Leben als durch irgendeinen rechtlichen Anspruch seines religiösen Amtes gewonnen hatte.