Haesitantibus in responso, ut curia excederent, dictum; responsum tamquam legatis, qui ut adirent senatum non postulassent, dari non placuit; mittendosque ad regem legatos censuerunt, qui nuntiarent, quid socii quererentur; senatum existumare non aecum eum facere, qui ab sociis suis non abstineret iniuriam.
von larissa.p am 15.03.2024
Als sie beim Antworten zögerten, wurde ihnen befohlen, den Senatssaal zu verlassen. Es wurde ihnen keine Antwort erteilt, da sie nicht offiziell als Botschafter um eine Audienz beim Senat ersucht hatten. Der Senat beschloss, eigene Gesandte zum König zu entsenden, um die Beschwerden der Verbündeten zu übermitteln und klarzustellen, dass der Senat seine Handlungen als ungerecht betrachtete, da er nicht davon absah, seinen Verbündeten Schaden zuzufügen.
von frieda919 am 25.02.2017
Da sie im Antworten zögerten, wurde ihnen gesagt, sie sollten die Kurie verlassen; eine Antwort, als ob den Gesandten, die nicht darum gebeten hatten, dem Senat beizuwohnen, wurde nicht als angemessen erachtet; und sie beschlossen, Gesandte zum König zu entsenden, die berichten sollten, worüber die Verbündeten sich beschwerten; der Senat sei der Ansicht, dass derjenige nicht gerecht handle, der seinen Verbündeten gegenüber keine Ungerechtigkeit unterlasse.