Nihil tamen earum rerum praeter captiuos ac si qua cognita ex praeda sunt acceptum est; ceterarum rerum inrita fuit deditio.
von milana952 am 11.11.2016
Jedoch nahmen sie nichts an außer den Gefangenen und etwaigen aus der Beute identifizierten Gegenständen; die Übergabe allen anderen Guts war ungültig.
von anni917 am 12.08.2016
Nichts jedoch von diesen Dingen außer Gefangenen wurde angenommen, und wenn etwas aus der Beute erkannt wurde; die Übergabe der übrigen Dinge war ungültig.