Vindicasse ipsos suum numen, sua auspicia, quae ut primum contacta sint ab eo a quo nec ius nec fas fuerit, deletum cum duce exercitum documento fuisse ne deinde turbato gentium iure comitia haberentur.
von aras.965 am 08.07.2017
Sie hatten ihre eigene göttliche Macht und ihre eigenen Auspizien vindiziert, welche, sobald sie von jenem berührt wurden, dem weder menschliches noch göttliches Recht erlaubt war, das mit seinem Anführer vernichtete Heer als Beweis dafür dienten, dass danach, mit dem gestörten Recht der Völker, keine Wahlen abgehalten werden sollten.
von lillie859 am 26.02.2015
Sie hatten ihre göttliche Autorität und religiösen Rechte verteidigt, und als diese von jemandem verletzt wurden, der weder ein rechtliches noch ein religiöses Recht dazu hatte, diente die resultierende Vernichtung von Armee und Befehlshaber als Warnung, dass Wahlen nie wieder unter Verletzung des Völkerrechts abgehalten werden sollten.