Scribae nomine de tota pecunia binae quinquagesimae detrahebantur.
von veronika859 am 29.11.2018
Unter dem Namen des Schreibers wurden von der Gesamtsumme des Geldes zwei Fünfzigstel abgezogen.
von paula.976 am 20.10.2020
Sie würden zwei Prozent von der Gesamtsumme als Schreibergebühr abziehen.