Metello ut ex edicto suo iudicium daret in apronium, qvod per vim avt metvm abstvlisset, quam formulam octavianam et romae metellus habuerat et habebat in provincia.
von theresa.g am 12.08.2020
Es wurde an Metellus die Bitte gerichtet, ein Urteil gegen Apronius auf Grundlage seines offiziellen Dekrets zu erlassen, bezüglich des Eigentums, das Apronius durch Gewalt oder Einschüchterung entwendet hatte, unter Verwendung desselben Oktavianischen Rechtsverfahrens, das Metellus sowohl in Rom als auch in der Provinz angewandt hatte.