Etiam, quando magistratus ex istius edicto exigere debebant.
von marco.e am 03.04.2015
Zudem, wenn der Magistrat gemäß dessen Edikt zu erheben hatte.
von carina.841 am 15.03.2022
Auch als die Beamten verpflichtet waren, Zahlungen gemäß seiner Verordnung einzutreiben.