His hoc opponitur, deportatum habeas ante kalendas sextilis.
von milena.d am 16.01.2014
In Bezug auf diese Angelegenheiten müssen Sie den Deportierten vor dem 1. August vorführen.
von mariam.y am 01.10.2023
Dem steht entgegen, dass man den Deportierten vor den Kalendae Sextilis vorweisen soll.