Liberi enim ad causas solutique veniebant, neque committebant ut, si impudentes in defendendo esse noluissent, ingrati in deserendo existimarentur.
von david.a am 24.09.2024
Sie kamen, um Fälle frei und unverbindlich zu übernehmen, und stellten sicher, dass sie, wenn sie nicht zu aggressiv in ihrer Verteidigung sein wollten, nicht als undankbar für das Zurückziehen vom Fall angesehen würden.
von joel.e am 24.11.2016
Denn sie kamen ungebunden und frei zu den Angelegenheiten und ließen nicht zu, dass sie, wenn sie nicht schamlos in der Verteidigung sein wollten, als undankbar im Aufgeben betrachtet würden.