Adeunt bidini, petunt hereditatem; procuratores postulant ut se ad leges suas reiciat aut ex lege rupilia dicam scribi iubeat.
von kristin.857 am 25.07.2019
Die Bidini-Gruppe begehrt das Erbe; die Vertreter fordern, dass man sie an ihre eigenen Gesetze verweise oder gemäß dem Gesetz von Rupilia eine Klageschrift anordne.
von frederik.i am 16.09.2019
Die Bidiner traten hervor, um ihr Erbe einzufordern; ihre Vertreter verlangten, dass er sie entweder ihre eigenen Gesetze anwenden lasse oder eine förmliche Beschwerde nach dem Rupilischen Recht einreichen solle.