Quibus de rebus, quoniam nobis contigit ut idem et in gerenda re publica aliquid essemus memoria dignum consecuti, et in explicandis rationibus rerum civilium quandam facultatem, non modo usu sed etiam studio discendi et docendi essemus auctores, cum superiores ali fuissent in disputationibus perpoliti, quorum res gestae nullae invenirentur, ali in gerendo probabiles, in disserendo rudes.
von dilara.855 am 24.01.2017
Was diese Angelegenheiten betrifft, da es uns zuteil wurde, dass wir sowohl bei der Führung der Republik etwas Erinnerungswürdiges erreichten als auch bei der Erläuterung der Grundsätze der bürgerlichen Angelegenheiten eine gewisse Fähigkeit erlangten, waren wir nicht nur durch Praxis, sondern auch durch das Streben nach Lernen und Lehren Autoritäten, während einige Vorgänger in Diskussionen verfeinert waren, deren tatsächliche Leistungen als nicht vorhanden befunden wurden, andere in der Verwaltung fähig, aber in der Rede ungeschliffen.
von casper865 am 28.01.2022
In diesen Angelegenheiten hatte ich das Glück, sowohl in der öffentlichen Verwaltung etwas Erinnerungswürdiges zu leisten als auch Expertise in der Erklärung politischer Theorie zu entwickeln. Ich erlangte Autorität nicht nur durch praktische Erfahrung, sondern auch durch Studium und Lehre, während einige meiner Vorgänger zwar geschickt in theoretischen Debatten waren, aber keine konkreten Erfolge vorweisen konnten, und andere zwar gut im praktischen Management waren, aber schwach darin, ihre Ideen zu erläutern.