Est igitur, inquit africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus.
von Marco am 13.03.2013
Es ist also, sagte Africanus, der Staat die Sache des Volkes, ein Volk aber ist nicht jede Ansammlung von Menschen, die auf irgendeine Art und Weise versammelt sind, sondern ein Zusammentreffen einer Menschenmenge, das durch Übereinstimmung des Rechts und die Gemeinsamkeit des nutzens vereinigt ist.
von muhammet.872 am 07.10.2019
Daher, sagt Africanus, gehört der Staat seinem Volk - aber der Begriff Volk bedeutet nicht irgendeine zufällige Ansammlung von Menschen, sondern vielmehr eine Gemeinschaft, die durch die Übereinkunft gemeinsamer Gesetze und geteilter Interessen verbunden ist.
von olivia.w am 08.07.2017
Daher sagt Africanus, die Republik sei das Eigentum des Volkes, wobei das Volk nicht jede beliebige Ansammlung von Menschen sei, sondern eine Versammlung der Menge, die durch Rechtsübereinstimmung und Gemeinnutzen vereint ist.