Sed genus hoc totum orationis in eis causis excellit, in quibus minus potest inflammari animus iudicis acri et vehementi quadam incitatione; non enim semper fortis oratio quaeritur, sed saepe placida, summissa, lenis, quae maxime commendat reos.
von melissa.837 am 09.08.2017
Diese Redeweise erweist sich als am wirksamsten in Fällen, in denen es weniger darum geht, starke Emotionen beim Richter zu wecken. Schließlich brauchen wir nicht immer eine kraftvolle Rede; oft ist es der ruhige, besonnene und sanfte Ansatz, der sich am besten eignet, um den Angeklagten zu verteidigen.
von muhammad906 am 16.08.2022
Aber diese ganze Art der Rede zeichnet sich in jenen Fällen aus, in denen der Sinn des Richters weniger durch eine scharfe und heftige Erregung entflammt werden kann; denn nicht immer wird eine kraftvolle Rede gesucht, sondern oft eine friedliche, gedämpfte, sanfte, die die Angeklagten am meisten empfiehlt.