Iterum autem peccant, cum genus hoc causarum, quod in scripti interpretatione versatur, ab illis causis, in quibus, qualis quaeque res sit, disceptatur, seiungunt; nusquam enim tam quaeritur, quale sit genus ipsum rei quam in scripto, quod totum a facti controversia separatum est.
von ayla.8999 am 15.05.2016
Sie begehen einen weiteren Fehler, wenn sie Fälle der Dokumenteninterpretation von Fällen trennen, die sich mit der Bestimmung der Natur der Dinge befassen. Tatsächlich wird die eigentliche Natur einer Sache nirgendwo gründlicher untersucht als in Fällen, die geschriebene Dokumente betreffen, welche vollständig von Tatsachenstreitigkeiten getrennt sind.
von carina.f am 05.06.2015
Abermals irren sie, wenn sie diese Art von Fällen, die sich mit der Interpretation schriftlicher Dokumente befassen, von jenen Fällen trennen, in denen die Beschaffenheit einer Sache umstritten ist; denn nirgendwo wird so sehr untersucht, welcher Art das Wesen der Sache selbst ist, wie in einem schriftlichen Dokument, das vollständig von einer Tatsachenstreitigkeit getrennt ist.