Quam ob rem ne sit aes alienum, quod rei publicae noceat, providendum est, quod multis rationibus caveri potest, non, si fuerit, ut locupletes suum perdant, debitores lucrentur alienum.
von christof.g am 04.06.2015
Daher müssen wir Vorkehrungen treffen, um Schulden zu verhindern, die dem Staat schaden könnten - was auf vielfältige Weise vermieden werden kann - anstatt eine Situation zuzulassen, in der Vermögende ihr Eigentum verlieren, während Schuldner vom Geld anderer profitieren.
von domenick.q am 03.10.2023
Aus diesem Grunde muss vorgesorgt werden, dass keine Schuld entstehe, die der Republik schaden könnte, was durch viele Methoden verhindert werden kann, nicht so, dass bei Entstehung von Schulden die Vermögenden ihr eigenes Vermögen verlieren, während die Schuldner vom Besitz anderer profitieren.