Hoc autem tempore tantum nobis declarandum fuit, cur orbati rei publicae muneribus, ad hoc nos studium potissimum contulissemus.
von fillip922 am 05.09.2017
Zu dieser Zeit musste jedoch nur dies von uns erklärt werden, weshalb wir, der Pflichten des Staates beraubt, uns gerade diesem Studium zugewandt hatten.
von leandro.862 am 16.07.2022
An diesem Punkt musste ich lediglich erklären, warum ich mich, nachdem ich von meinen öffentlichen Aufgaben entbunden worden war, gerade diesem Studienbereich gewidmet hatte.