De benivolentia autem, quam quisque habeat erga nos, primum illud est in officio, ut ei plurimum tribuamus, a quo plurimum diligamur, sed benivolentiam non adulescentulorum more ardore quodam amoris, sed stabilitate potius et constantia iudicemus.
von finya.r am 20.10.2023
Was die Zuneigung betrifft, die jemand uns gegenüber haben mag, so gilt zunächst als Pflicht, dass wir dem am meisten geben, von dem wir am meisten geliebt werden. Jedoch sollten wir das Wohlwollen nicht nach Art junger Menschen durch eine gewisse Liebesglut, sondern vielmehr durch Beständigkeit und Konstanz beurteilen.
von elijah.u am 01.02.2020
Was die Zuneigung anderer uns gegenüber betrifft, so ist unsere erste Pflicht, denjenigen am meisten zu geben, von denen wir am meisten geliebt werden. Wir sollten diese Zuneigung jedoch nicht nach der leidenschaftlichen Liebe junger Menschen beurteilen, sondern vielmehr nach ihrer Stabilität und Beständigkeit.