Xix quod vero actoris iubeo esse fraudem, id totum dixi ex crassi sapientissimi hominis sententia, quem est senatus secutus, cum decrevisset c.
von Mailo am 05.08.2019
Was ich als die Täuschung des Klägers betrachte, habe ich vollständig auf Grundlage des Urteils des sehr weisen Crassus dargelegt, dessen Meinung der Senat bei seinem Beschluss befolgte.
von lola.n am 16.06.2014
Das, was ich in der Tat als Betrug des Handelnden erkläre, habe ich vollständig aus der Meinung des höchst weisen Crassus vorgebracht, dem der Senat folgte, als er c. beschlossen hatte.