Quarto qui, si nemo sit qui ullam rem ceperit, de creditoribus eius plurimum servet.
von jonte.a am 10.03.2015
Viertens derjenige, der, falls niemand etwas genommen hat, am meisten von seinen Gläubigern bewahrt.
von joschua.a am 25.03.2015
Viertens derjenige, der den größten Betrag von seinen Gläubigern rettet, wenn niemand sonst etwas beansprucht hat.