Et lex: si paterfamilias intestato moritur, familia pecuniaque eius agnatum gentiliumque esto.
von pepe907 am 21.10.2023
Und das Gesetz: Wenn ein Familienoberhaupt ohne Testament stirbt, sollen seine Familie und Vermögen den Agnaten und Gentilen zufallen.
von teresa.w am 29.12.2013
Und das Gesetz bestimmt: Stirbt der Familienvorstand ohne Testament, so fällt sein gesamtes Vermögen an seine männliche Verwandtschaft und Sippenangehörigen.