Nam et ex fortuna et ex natura et ex victu, studio, factis, casu, orationibus, consilio et ex habitu animi aut corporis pleraque pertinent ad easdem res, quae rem credibilem aut incredibilem facere possunt et cum facti suspicione iunguntur.
von marlene8985 am 18.03.2014
Die meisten Beweise stammen aus verschiedenen Quellen: Glück, natürlichen Umständen, Lebensstil, Interessen, Handlungen, Zufallsereignissen, Reden, Planung und geistigen oder körperlichen Eigenschaften - die alle etwas entweder glaubwürdig oder unglaubwürdig machen und sich auf Vermutungen über das Geschehene beziehen können.
von marco.a am 04.06.2024
Denn sowohl aus Schicksal als auch aus Natur und Lebensweise, Streben, Taten, Zufall, Reden, Rat und aus der Verfassung von Geist oder Körper gehören die meisten Dinge zu denselben Angelegenheiten, die imstande sind, eine Sache glaubwürdig oder unglaubwürdig zu machen und mit dem Verdacht einer Tat verbunden sind.