Atque illud quoque pertinet ad paucitatem, ne aut plura, quam satis est, demonstraturos nos dicamus, hoc modo: ostendam adversarios, quod arguamus, et potuisse facere et voluisse et fecisse; nam fecisse satis est ostendere; aut, cum in causa partitio nulla sit, et cum simplex quiddam agatur, tamen utamur distributione, id quod perraro potest accidere.
von nele9915 am 09.12.2020
Dies bezieht sich auch auf Prägnanz: Wir sollten nicht mehr versprechen zu beweisen, als notwendig ist. Zum Beispiel sollten wir nicht sagen: Ich werde zeigen, dass unsere Gegner das Verbrechen begehen konnten, begehen wollten und begangen haben, wenn es ausreicht, nur zu beweisen, dass sie es begangen haben. Ebenso sollten wir keine detaillierte Kategorisierung verwenden, wenn es sich um einen einfachen Fall handelt, der nicht aufgeschlüsselt werden muss - etwas, das ohnehin selten vorkommt.
von til.869 am 11.09.2013
Und das bezieht sich auch auf die Knappheit, damit wir nicht sagen, wir würden mehr demonstrieren, als nötig ist, und zwar so: Ich werde zeigen, dass die Gegner das, was wir ihnen vorwerfen, sowohl tun konnten als auch tun wollten und getan haben; denn es reicht aus zu zeigen, dass sie es getan haben; oder, wenn es in der Sache keine Gliederung gibt und wenn eine einfache Angelegenheit behandelt wird, sollten wir dennoch eine Verteilung verwenden, was sehr selten vorkommen kann.