Obest tum, cum ipsius rei gestae expositio magnam excipit offensionem, quam argumentando et causam agendo leniri oportebit.
von kira.i am 31.12.2015
Es wird problematisch, wenn die Darstellung des Geschehenen starke Missbilligung hervorruft, die durch Argumentation und Verteidigung gemildert werden muss.
von jadon.p am 10.08.2013
Es ist schädlich, wenn die Darstellung der Tat selbst große Anstößigkeit erfährt, welche man durch Argumentieren und Vortragen des Falls wird mildern müssen.