In quo enim plura sunt quae secundum naturam sunt, huius officium est in vita manere; in quo autem aut sunt plura contraria aut fore videntur, huius officium est de vita excedere.
von livia866 am 26.03.2016
Wenn jemand mehr Umstände hat, die im Einklang mit der Natur stehen, ist es seine Pflicht, am Leben zu bleiben; aber wenn jemand mehr Umstände hat, die der Natur entgegen stehen oder entgegenzustehen scheinen, ist es seine Pflicht, das Leben zu beenden.
von estelle.s am 24.01.2014
Bei wem nämlich mehr Dinge sind, die der Natur gemäß sind, dessen Pflicht ist es, im Leben zu bleiben; bei wem jedoch entweder mehr entgegenstehende Dinge sind oder zu sein scheinen, dessen Pflicht ist es, aus dem Leben zu scheiden.