Cuius postulationem antonius cum iudicaret ab iusto nasci timore, veniam petenti dedit, obsides accepit.
von friederike976 am 10.07.2022
Dessen Bitte, als Antonius erkannte, dass sie aus berechtigter Furcht entstand, gab er dem Bittenden Vergebung und nahm Geiseln an.
von liliah.d am 01.02.2014
Als Antonius erkannte, dass die Bitte dieser Person aus berechtigter Angst stammte, gewährte er die erbetene Begnadigung und nahm Geiseln als Sicherheit.