Cuius postulationem antonius cum iudicaret ab iusto nasci timore, veniam petenti dedit, obsides accepit.
von liliah.d am 01.02.2014
Als Antonius erkannte, dass die Bitte dieser Person aus berechtigter Angst stammte, gewährte er die erbetene Begnadigung und nahm Geiseln als Sicherheit.