Supplicia eorum qui in furto aut in latrocinio aut aliqua noxia sint comprehensi gratiora dis immortalibus esse arbitrantur; sed, cum eius generis copia defecit, etiam ad innocentium supplicia descendunt.
von levi.a am 18.04.2022
Die Strafen derjenigen, die beim Diebstahl, Raub oder einem anderen Verbrechen ergriffen wurden, betrachten sie als den unsterblichen Göttern wohlgefälliger; aber wenn der Vorrat dieser Art erschöpft ist, steigen sie sogar zu den Strafen der Unschuldigen herab.
von ronya.w am 21.07.2020
Sie glauben, dass das Opfern von Verbrechern, die beim Stehlen, Rauben oder bei anderen Verbrechen erwischt wurden, den unsterblichen Göttern wohlgefälliger ist; aber wenn ihnen die Verbrecher ausgehen, greifen sie sogar zu Opferungen unschuldiger Menschen.