Suchen
De re publica nisi per concilium loqui non conceditur.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von andreas.r am 07.02.2016Über staatliche Angelegenheiten darf nur in einer offiziellen Versammlung gesprochen werden.
von karolina.911 am 16.07.2023Bezüglich der Staatsangelegenheiten ist es nicht erlaubt, außer durch einen Rat zu sprechen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum