Nulla pars nocturni temporis ad laborem intermittitur; non aegris, non vulneratis facultas quietis datur.
von amaya8943 am 25.09.2019
Die Arbeit dauert die ganze Nacht ohne Unterbrechung; weder Kranken noch Verwundeten wird eine Möglichkeit zur Ruhe gegeben.
von luzie958 am 12.01.2022
Kein Teil der nächtlichen Zeit wird für Arbeit unterbrochen; weder den Kranken noch den Verwundeten wird die Möglichkeit zur Ruhe gegeben.