Sed et praetor nouo maloque exemplo rem ingressus erat, quod non ante consulto senatu, non consulibus certioribus factis de sua unius sententia rogationem ferret, uellent iuberentne rhodiis bellum indici, cum antea semper prius senatus de bello consultus esset, deinde ex auctoritate patrum ad populum latum, et tribuni plebis, cum ita traditum esset, ne quis prius intercederet legi, quam priuatis suadendi dissuadendique legem potestas facta esset, eoque persaepe euenisset, ut et, qui non professi essent se intercessuros, animaduersis uitiis legis ex oratione dissuadentium intercederent, et, qui ad intercedendum uenissent, desisterent uicti auctoritatibus suadentium legem.
von johanna928 am 17.11.2013
Der Prätor hatte einen neuen und gefährlichen Präzedenzfall geschaffen, indem er einen Vorschlag zur Kriegserklärung gegen Rhodos ausschließlich aufgrund seiner eigenen Einschätzung einbrachte, ohne vorher den Senat zu konsultieren oder die Konsuln auch nur zu informieren. Dies brach mit der Tradition, da Kriegsangelegenheiten stets zuerst im Senat diskutiert und erst danach mit senatorischer Billigung dem Volk vorgelegt wurden. Darüber hinaus sollten die Volkstribunen nach Brauch kein Veto gegen ein Gesetz einlegen, bevor Privatpersonen die Möglichkeit hatten, dafür oder dagegen zu sprechen. Dieses System hatte sich oft als nützlich erwiesen, da Tribunen, die ursprünglich kein Veto beabsichtigt hatten, dies manchmal nach überzeugenden Gegenargumenten taten, während andere, die mit der Absicht eines Vetos gekommen waren, ihre Meinung nach starken Befürworter-Argumenten änderten.
von sofie.847 am 14.06.2024
Aber auch der Prätor war mit einem neuen und schlechten Präzedenzfall an die Sache herangegangen, weil er weder den Senat vorher konsultiert noch die Konsuln in Kenntnis gesetzt hatte und aus seiner eigenen Meinung heraus einen Gesetzesvorschlag einbrachte, ob sie wollten und befahlen, Krieg gegen die Rhodier zu erklären, wo doch zuvor immer zuerst der Senat über den Krieg konsultiert und dann aufgrund der Autorität der Väter dem Volk vorgelegt worden war. Und die Volkstribunen, da es so überliefert war, dass niemand der Gesetzesvorlage zuvor entgegentreten sollte, bevor den Privatpersonen die Möglichkeit gegeben war, für oder gegen das Gesetz zu sprechen, und aus diesem Grund sehr oft geschehen war, dass sowohl diejenigen, die nicht erklärt hatten, entgegentreten zu wollen, nach Bemerken der Fehler des Gesetzes aus der Rede derjenigen, die davon abrieten, entgegenzutreten pflegten, als auch diejenigen, die zum Entgegentreten gekommen waren, zurücktraten, besiegt von den Autoritäten derjenigen, die für das Gesetz sprachen.