Nec, quid faciendum sit, modo statuunt, sed, quidquid aliter, quam ipsi censuere, factum est, consulem ueluti dicta die accusant.
von emilie.904 am 26.03.2024
Sie bestimmen nicht nur, was geschehen soll, sondern wenn irgendetwas anders geschieht, als sie es gewollt haben, erheben sie Anklage gegen den Konsul, als würden sie ein förmliches Gerichtsverfahren durchführen.
von amaya.g am 14.05.2020
Und sie bestimmen nicht nur, was getan werden muss, sondern klagen den Konsul gleichsam an einem festgelegten Tag an, wenn irgendetwas anders geschehen ist, als sie es selbst beurteilt haben.