Biennio proximo institutum esse, ne quis maior uiginti annis initiaretur: captari aetates et erroris et stupri patientes.
von ayla.r am 19.03.2022
In der nächsten Zweijahresperiode wurde festgelegt, dass niemand älter als zwanzig Jahre initiiert werden sollte: Altersgruppen, die anfällig für Irrtum und Entehrung waren, wurden ins Visier genommen.