Biennio proximo institutum esse, ne quis maior uiginti annis initiaretur: captari aetates et erroris et stupri patientes.
von ayla.r am 19.03.2022
In der nächsten Zweijahresperiode wurde festgelegt, dass niemand älter als zwanzig Jahre initiiert werden sollte: Altersgruppen, die anfällig für Irrtum und Entehrung waren, wurden ins Visier genommen.
von alessia.f am 12.11.2018
In den letzten zwei Jahren wurde eine Regel eingeführt, dass niemand über zwanzig Jahre beitreten darf: Sie zielten auf junge Menschen ab, die anfällig für Manipulation und Missbrauch waren.