Huic rogationi primo q· et l· mummii intercedebant, senatum quaerere de pecunia non relata in publicum, ita ut antea semper factum esset, aequum censebant.
von elli.t am 25.05.2017
Zunächst legten Quintus und Lucius Mummius Widerspruch gegen diesen Vorschlag ein und waren der Ansicht, dass es dem Senat zukomme, fehlende öffentliche Gelder zu untersuchen, wie es stets der Praxis entsprochen hatte.
von yusuf.c am 03.07.2014
Gegen diesen Gesetzesentwurf legten Quintus und Lucius Mummii zunächst ihr Veto ein; sie hielten es für angemessen, dass der Senat die Angelegenheit der nicht in die öffentliche Kasse eingezahlten Gelder untersuche, so wie es immer zuvor geschehen war.