Rhodiorum sociorumue quae aedes aedificiaque intra fines regni antiochi sunt, quo iure ante bellum fuerunt, eo rhodiorum sociorumue sunto; si quae pecuniae debentur, earum exactio esto; si quid ablatum est, id conquirendi cognoscendi repetendique item ius esto.
von maxime.835 am 13.06.2013
Jegliches Eigentum und alle Gebäude der Rhodier oder ihrer Verbündeten, die sich innerhalb des Königreichs von Antiochus befinden, verbleiben unter denselben Eigentumsrechten, die sie vor dem Krieg hatten. Sie können ausstehende Forderungen eintreiben und haben das Recht, Eigentum, das ihnen weggenommen wurde, zu suchen, zu untersuchen und zurückzufordern.
von teresa.9852 am 16.06.2015
Alle Häuser und Gebäude der Rhodier oder ihrer Verbündeten, die sich innerhalb der Grenzen des Königreichs von Antiochus befinden, sollen mit demselben Recht gehören, mit dem sie vor dem Krieg gehalten wurden; falls Geldbeträge geschuldet werden, soll deren Eintreibung erfolgen; falls etwas weggenommen wurde, soll das Recht bestehen, dies zu suchen, zu untersuchen und zurückzufordern.