Permissu consulis postero die in castra tyrannus uenit, uestitus comitatusque uix ad priuati modice locupletis habitum, et oratio fuit summissa et infracta, extenuantis opes suas urbiumque suae dicionis egestatem querentis.
von merle.963 am 25.07.2021
Mit Erlaubnis des Konsuls kam am folgenden Tag der Tyrann ins Lager, gekleidet und begleitet kaum dem Standard eines mäßig wohlhabenden Privatbürgers entsprechend, und seine Rede war unterwürfig und gebrochen, die eigenen Ressourcen schmälernd und die Armut der Städte unter seiner Kontrolle beklagend.
von paskal.c am 29.10.2015
Mit Erlaubnis des Konsuls betrat der Tyrann am nächsten Tag das Lager, gekleidet und begleitet von einem Gefolge, das kaum einem mäßig wohlhabenden Privatmann angemessen war. Seine Rede war demütig und zögernd, während er seinen Reichtum herunterspielte und die Armut der Städte unter seiner Herrschaft beklagte.