Consuli deinde, cui graecia prouincia decreta erat, ad eum exercitum, quem a m’· acilio, duae autem legiones erant, accepturus esset, in supplementum addita peditum ciuium romanorum tria milia, equites centum, et socium latini nominis quinque milia, equites ducenti; et adiectum, ut, cum in prouinciam uenisset, si e re publica uideretur esse, exercitum in asiam traiceret.
von franz.867 am 16.02.2016
Dem Konsul, dem Griechenland als Provinz zugesprochen worden war, wurden für jenes Heer, das er von M. Acilius (und es waren zwei Legionen) erhalten sollte, als Verstärkung hinzugefügt: dreitausend Infanteristen römischer Bürger, hundert Reiter, und von den Verbündeten lateinischen Namens fünftausend, zweihundert Reiter; und es wurde hinzugefügt, dass er, wenn er in die Provinz gekommen sei und es dem öffentlichen Interesse dienlich erscheine, das Heer nach Asien übersetzen solle.
von louisa823 am 08.03.2018
Der Konsul, dem Griechenland als seine Provinz zugewiesen worden war, sollte ein Heer von Marcus Acilius erhalten, bestehend aus zwei Legionen. Diese Streitkräfte sollten mit dreitausend römischen Bürgersoldaten und hundert Reitern sowie fünftausend lateinischen Verbündeten und zweihundert Reitern verstärkt werden. Ihm wurde auch die Anweisung erteilt, dass er nach seiner Ankunft in der Provinz das Heer nach Asien verlegen könne, wenn er es im öffentlichen Interesse für angemessen halte.