Ad celtiberos in conloquium tribunos militum ire consul atque iis trium condicionum electionem ferre iubet: primam, si transire ad romanos uelint et duplex stipendium accipere quam quantum a turdetanis pepigissent; alteram, si domos abire, publica fide accepta nihil eam rem noxiae futuram quod hostibus se romanorum iunxissent; tertiam, si utique bellum placeat, diem locumque constituant ubi secum armis decernant.
von lio.945 am 18.06.2023
Der Konsul befahl seinen Militärtribunen, mit den Keltiberern zusammenzutreffen und ihnen drei Optionen vorzulegen: Erstens konnten sie die Seiten wechseln, um sich den Römern anzuschließen und das Doppelte des Soldes zu erhalten, den sie mit den Turdetanern vereinbart hatten; zweitens konnten sie mit einer offiziellen Garantie nach Hause zurückkehren, dass sie nicht bestraft würden, weil sie sich mit Roms Feinden verbündet hatten; drittens sollten sie, falls sie definitiv Krieg wollten, einen Zeitpunkt und Ort festlegen, um die Angelegenheit in einer Schlacht zu entscheiden.
von leyla.f am 08.06.2019
Der Konsul befiehlt den Militärtribunen, zu den Keltiberern zu einer Konferenz zu gehen und ihnen die Wahl zwischen drei Bedingungen zu bringen: Die erste, ob sie zu den Römern übertreten und das Doppelte des Soldes erhalten wollen, als was sie mit den Turdetanern vereinbart hatten; die zweite, ob sie nach Hause gehen wollen, wobei öffentlicher Glaube angenommen wird, dass diese Sache ihnen keinen Schaden bringen würde, weil sie sich den Feinden der Römer angeschlossen hatten; die dritte, falls ihnen der Krieg gefällt, dass sie einen Tag und Ort festlegen, an dem sie die Angelegenheit mit Waffen mit ihm entscheiden können.