Et quia pecunia ad bellum deerat, agri campani regionem a fossa graeca ad mare uersam uendere quaestores iussi, indicio quoque permisso qui ager ciuis campani fuisset, uti is publicus populi romani esset; indici praemium constitutum, quantae pecuniae ager indicatus esset pars decima.
von amara952 am 27.01.2016
Und weil Geld für den Krieg fehlte, wurden die Quästoren angewiesen, das Gebiet des Ager Campanus von der Fossa Graeca bis zum Meer zu verkaufen, wobei auch die Erlaubnis erteilt wurde, Informationen darüber zu geben, welches Land einem kampanischen Bürger gehört hatte, damit es öffentliches Eigentum des Römischen Volkes werden könne; für einen Informanten wurde eine Belohnung festgelegt, ein Zehntel des Wertes des gemeldeten Landes.
von sam.t am 29.07.2017
Aufgrund eines Mangels an Kriegsgeldern wurden Beamte angewiesen, den Teil des kampanischen Gebiets zu verkaufen, der sich vom Griechischen Kanal bis zum Meer erstreckte. Den Menschen wurde auch erlaubt, Land zu melden, das Bürgern Kampaniens gehört hatte, damit es öffentliches Eigentum Roms werden konnte. Informanten würden eine Belohnung von zehn Prozent des Landwerts für jedes gemeldete Grundstück erhalten.