Seruilium negabant iure aut tribunum plebis fuisse aut aedilem esse, quod patrem eius, quem triumuirum agrarium occisum a boiis circa mutinam esse opinio per nouem annos fuerat, uiuere atque in hostium potestate esse satis constabat.
von joseph.841 am 02.07.2022
Sie behaupteten, dass Servilius weder rechtmäßig Volkstribun gewesen noch Ädil sein könne, weil nunmehr klar sei, dass sein Vater, der nach vermeintlicher Tötung durch den Boier-Stamm nahe Mutina während seiner Tätigkeit als Landkommissar neun Jahre für tot gehalten worden war, tatsächlich am Leben und in Gefangenschaft des Feindes sei.
von isabelle.969 am 07.01.2014
Sie bestritten, dass Seruilius rechtmäßig weder Volkstribun noch Ädil gewesen sei, weil von seinem Vater, von dem neun Jahre lang die Meinung bestand, er sei von den Boiern nahe Mutina als Landkommissar getötet worden, hinreichend feststand, dass er am Leben war und sich in der Gewalt des Feindes befand.