Lectum quoque senatus consultum priusquam securi feriret quidam auctores sunt, sed quia adscriptum in senatus consulto fuerit si ei uideretur integram rem ad senatum reiceret, interpretatum esse quid magis e re publica duceret aestimationem sibi permissam.
von philipp821 am 14.12.2017
Einige Autoren behaupten, dass der Senatsbeschluss auch vorgelesen wurde, bevor er mit der Axt zuschlug, aber da im Senatsbeschluss vermerkt war, dass er, falls es ihm passend erscheine, die gesamte Angelegenheit an den Senat zurückverweisen solle, interpretierte er, dass ihm die Einschätzung erlaubt worden sei, was er für das Wohl der Republik als vorteilhafter erachte.
von ahmet.u am 10.02.2016
Einige Quellen berichten, dass er das Dekret des Senats vor der Hinrichtung gelesen habe, aber da das Dekret eine Klausel enthielt, die besagte, er könne die gesamte Angelegenheit bei Bedarf an den Senat zurückverweisen, deutete er dies so, dass er frei sei, selbst zu beurteilen, was am besten für den Staat sei.