Eae litterae ad nouos consules allatae ac per eos in senatu recitatae sunt; consultusque de iis litteris ita decreuit senatus: militibus, qui ad cannas commilitones suos pugnantes deseruissent, senatum nihil uidere cur res publica committenda esset.
von miran.h am 24.06.2020
Diese Briefe wurden zu den neuen Konsuln gebracht und durch sie im Senat verlesen; und der Senat, nach Beratung dieser Briefe, beschloss wie folgt: Den Soldaten, die bei Cannae ihre kämpfenden Kameraden verlassen hatten, sah der Senat keinen Grund, warum die Republik ihnen anvertraut werden sollte.
von malik964 am 12.01.2021
Die Briefe wurden den neuen Konsuln überbracht und durch sie dem Senat vorgelesen. Nach Beratung dieser Briefe fasste der Senat folgenden Beschluss: Bezüglich der Soldaten, die ihre Kameraden während der Schlacht bei Cannae im Stich gelassen hatten, sah der Senat keinen Grund, ihnen irgendeine öffentliche Verantwortung zu übertragen.