Ira deinde ex misericordia orta, quod adeo festinatum ad supplicium neque locus paenitendi aut regressus ab ira relictus esset.
von rebekka964 am 16.07.2019
Der Zorn entstand sodann aus Mitgefühl, weil so eilig zur Strafe geschritten worden war und weder Raum zum Bereuen noch ein Rückzug vom Zorn gelassen worden war.
von konrad904 am 11.12.2021
Dann verdrängte Wut die Mitgefühl, weil die Bestrafung so eilig vollzogen worden war, dass weder Raum für Reue noch für eine Abkühlung der Gefühle blieb.