Praeda omnis, praeterquam hominum captorum, militi concessa est; et pecus exceptum est quod intra dies triginta domini cognouissent.
von hailey.q am 23.02.2015
Den Soldaten war es gestattet, die gesamte Beute zu behalten, mit Ausnahme der gefangenen Kriegsgefangenen; und jedes Vieh, das die Besitzer innerhalb von dreißig Tagen identifizieren konnten, war ebenfalls ausgenommen.
von joseph.i am 13.01.2015
Alle Beute, ausgenommen gefangener Menschen, wurde dem Soldaten zugestanden; und Vieh wurde ausgenommen, das die Herren innerhalb von dreißig Tagen identifiziert hatten.