Ex hoc edicto dati nautae, armati instructique ab dominis, cum triginta dierum coctis cibariis naues conscenderunt.
von joanna832 am 12.09.2015
Aufgrund dieses Edikts wurden Seeleute, bewaffnet und ausgerüstet von ihren Herren, mit dreißigtägigen gekochten Vorräten auf die Schiffe verlegt.
von john8981 am 31.10.2021
Nach diesem Erlass wurden die Seeleute von ihren Herren bewaffnet und ausgerüstet und bestiegen die Schiffe mit Verpflegung für dreißig Tage.